„Die Gastgeberstadt und das OK (Organisationskomitee) übernehmen die gesamtschuldnerische Haftung für Ausrichtung und Ablauf der Spiele; ebenso übernehmen die Gastgeberstadt, das NOK des Landes (der DOSB) und das OK die gesamtschuldnerische Haftung hinsichtlich sämtlicher übriger Verpflichtungen aus dem Gastgeberstadtvertrag, u. a. im Hinblick auf die Bindung an ein gemeinsames Marketingprogramm und an bestimmte Lieferanten.“ (S. 43)