Seitdem die CDU 2005 die Möglichkeit geschaffen hat, Gefahrengebiete auszurufen, wurde dieses Instrument schon über 40 mal eingesetzt. Die meisten Gefahrengebiete wurden nur für kurze Zeiträume ausgerufen, einige andere, wie das Schanzenviertel und die Reeperbahn, jedoch auch längerfristig oder sogar dauerhaft. Das Gesetz ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Speziell das kürzlich ausgerufene Gefahrengebiet vom 4.1.2014 beschreibt einen Eingriff in die Grundrechte von Bürgern, der so nicht hinnehmbar ist. Auch die spätere Verkleinerung auf “Gefahreninseln” verbesserte die Situation keineswegs und stellte immer noch zehntausende Hamburger unter Generalverdacht.
Es ist nicht vertretbar, dass die Polizei ohne parlamentarischen Auftrag oder Richtervorbehalt, Gefahrengebiete ausrufen und damit praktisch beliebig die Grundrechte der Bürger außer Kraft setzen kann. Sich selbst ein solches polizeiliches Sonderrecht einzuräumen widerspricht der im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung.