Das Land Berlin soll nach dem Gesetzestext des Volksentscheids zwar vollständig für die Geschäfte des neuen Stadtwerks haften, aber weder der Senat noch das Abgeordnetenhaus erhalten die sonst üblichen Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten. Stattdessen soll ein pseudo-demokratischer, aber letztlich freischwebender Verwaltungsrat eingerichtet werden. Zu allem Überfluss sollen die Bürgervertreter für diesen Verwaltungsrat alle fünf Jahre direkt vom Volk gewählt werden – ein mehr als fragwürdiges Konzept, das sowohl am Desinteresse der WählerInnen als auch an der erdrückenden persönlichen Haftung der Verwaltungsräte (analog zu Aufsichtsräten) scheitern dürfte.