Die Volksanwaltschaft verfügt seit 1. Juli 2012 über das verfassungsrechtliche Mandat zum Schutz der Menschenrechte. Die hierfür eingesetzten Kommissionen führten seither rund 90 Kontrollen etwa in Polizeianhaltezentren, Alten- und Pflegeheimen oder Psychiatrischen Anstalten durch.