Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 17. 06. 2016 dem Inlandsgeheimdienst in allen Punkten völlig freie Hand gelassen und CsaszkĂłczys Klage abgewiesen. FĂĽr den ‚Verfassungsschutz‘ – so die Richter – „gelten andere RechtsmaĂźsstäbe als fĂĽr die Regierung“. Schon wer die Verfassungswirklichkeit in der BRD kritisiere, mĂĽsse damit rechnen, geheimdienstlich ĂĽberwacht zu werden. Das gleiche gelte fĂĽr Menschen, die bereit seien, „politisch mit Kommunisten zusammenzuarbeiten“.