11.12.2010 - 09:26 [ keimform.de ]

Verwaiste Werke in die Gemeinfreiheit!

Ein »verwaistes Werk« (engl.: orphan work) ist ein kulturelles Werk, dessen Urheber_in oder Rechtsinhaber_in nicht oder nur sehr schwer zu ermitteln ist. Wenn eine Urheber_in stirbt, gehen die Verwertungsrechte auf die Erben über. Wenn die jedoch ihrerseits das Zeitliche segnen, dann kann die Kette der Erben abreissen. Oder die Urheber_in macht sich sonstwo ein schönes Leben und vergisst ihr Werk. Folge: Das Werk ist verwaist. »Die reissen wir uns unter den Nagel«, denken sich VG Wort, Verlage und Kulturrat. Dann sind klare Rechtsverhältnisse vorhanden. Wer will, kann die verwaisten Werke dann nutzen — gegen Lizenzgebühren, versteht sich.