Die mexikanischen Behörden argumentieren allerdings, mit dem Kauf der Sturmgewehre seien keinerlei Nutzungsbeschränkungen verbunden gewesen. Diese Lesart ist aus ihrer Sicht sogar verständlich: Für die deutschen Behörden besagt die Endverbleibserklärung, Mexiko werde die Gewehre nur in die explizit genannten Bundesstaaten weitergeben. Für die mexikanischen Behörden aber zählt, dass niemand ihnen schriftlich mitgeteilt hat, dass Lieferungen in die Bundesstaaten Chichihua, Jalisco, Chiapas und Guerrero unzulässig seien. Genau dort aber landete mehr als die Hälfte der gelieferten Sturmgewehre: 2.113 G36 sind nach Angaben der mexikanischen Behörden in Chichihua verteilt worden, 1.924 in Guerrero, 198 in Jalisco und 561 in Chiapas.