23.08.2013 - 09:31 [ Flaschenpost ]

Verkaufte Patientendaten? Antrag auf Selbstauskunft stellen!

Derzeit hagelt es Dementies aus der Unternehmenszentrale. Auch die bayerische Datenschutzaufsicht hat das süddeutsche Apothekenrechenzentrum gegen Vorwürfe in Schutz genommen. Um zu erfahren welche Daten tatsächlich gespeichert oder weitergegeben wurden kennt das Bundesdatenschutzgesetz BDSG das Recht auf Selbstauskunft. Dies dient, ganz unabhängig davon ob die Vorwürfe des Datenhandels mit Krankendaten zutreffen oder, bei entsprechender Sichtweise, neu zu bewerten sind, als Grundlage eines Auskunftsersuchens: