Nach Medienberichten wurde der Strafrechtler seit 1979 vom Landesverfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtet (…). Mit wenigen Ausnahmen könne sich der Verfassungsschutz auf den Schutz seiner Quellen und anderer Personen berufen. Einige Schwärzungen seien auch notwendig, „um Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des Landesamtes zu verhindern“.