(18.4.2013) Die Bundeswehr darf laut einem früheren Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Terroristen entführte Flugzeuge abschießen, um größere Katastrophen zu verhindern.
(18.4.2013) Die Bundeswehr darf laut einem früheren Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Terroristen entführte Flugzeuge abschießen, um größere Katastrophen zu verhindern.