Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtsposition von Telekommunikationsnetzbetreibern gestärkt, die mit den von der Bundesnetzagentur festgelegten Nutzungsentgelten für ihr Netz unzufrieden sind. Das gab das Gericht am 16. Dezember 2016 bekannt. Der Beschluss ist vom 22. November 2016. Der Gesetzgeber muss das Telekommunikationsgesetz erneut anpassen.