Aus aktuellem Anlass der Atomlaufzeitverlängerungserklärungen der Bundesregierung sollte Artikel 27 der Verfassung von Nordrhein-Westfalen etwas mehr ins Licht der Öffentlichkeit gerückt und die Diskussionen darüber geführt werden, ob die Atomkraftlobby der Regierung Diktate und Drohungen zu dem Atomausstieg vorschreiben kann wie bisher geschehen ist