27.09.2011 - 12:24 [ Stern ]

Verfahrensbeginn in Karlsruhe: BGH wird Lehman-Opfer wohl enttäuschen

Der Bundesgerichtshof sieht nach einer vorläufigen Beurteilung keine Schadenersatzansprüche von Lehman-Anlegern gegen ihre Sparkasse. Eine Verletzung von Beratungspflichten sei bei vorläufiger Bewertung nicht erkennbar, sagte der Vorsitzende Richter bei der Eröffnung der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Womöglich verkündet der BGH noch am Dienstag ein Urteil.