23.06.2020 - 21:49 [ Netzpolitik.org ]

Urteile unterlaufen Rechtssicherheit beim Betrieb von WLANs

In Deutschland können Cafés und Restaurants, aber auch Hotelketten oder die Deutsche Bahn ihren Gästen Wifi-Hotspots anbieten, ohne in Gefahr zu sein, bei Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzer in die Bredouille zu geraten. Gleiches gilt für Anbieter von Freifunk oder für diejenigen, die ein WLAN in einer Wohngemeinschaft oder einem Familienhaushalt bereitstellen. So steht es im Gesetz. Und nicht nur das: Die Betreiber brauchen auch keine Datensammlungen über ihre Nutzer anzulegen oder einen individuell auf bestimmte Nutzer rückführbaren Account zu erzwingen.