Die Bundespolizei darf Bahnreisende aufgrund ihres ausländischen Aussehens kontrollieren. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Auf Strecken, die erfahrungsgemäß zur illegalen Einreise genutzt werden, dürfen die Beamten demnach ohne konkreten Verdacht Stichproben machen.