Anlass war die Tatsache, dass der Beginn des Polizeieinsatzes bereits am Vortag durchgesickert war und die Stuttgart-21-Gegner dazu aufgerufen hatten, im Park präsent zu sein. „Damit ist der Überraschungseffekt hinfällig“, mahnte der Landespolizeipräsident per vertraulichem Vermerk am Nachmittag des 29. September. Wörtlich fuhr er fort: „Wenn sich im Park zu Beginn der Polizeimaßnahmen mehrere Tausend Personen befinden, ist mit verhältnismäßigen Mitteln eine Räumung – und damit ein Beginn der Fällarbeiten – nicht möglich.“ Diese Bedenken sollten sich bestätigen: Die Frage, ob der Einsatz verhältnismäßig war, steht inzwischen im Mittelpunkt der juristischen Aufarbeitung durch die Staatsanwaltschaft.