Auffällig waren im Berichtsjahr Klagen darüber, dass Soldaten in Grundausbildungseinheiten durchgängig zu wenig Schlaf bekämen. Die Klagen bestätigten sich bei
einer flächendeckenden Überprüfung der Rahmenpläne durch den Wehrbeauftragten. Zapfenstreich um oder nach 23.00 Uhr mit morgendlichem Wecken um 4.15 Uhr oder 4.30 Uhr ist offenbar üblich, angemessen ist es nicht.
Fünf oder fünfeinhalb Stunden Schlaf reichen auf Dauer nicht, um sich für den fordernden Ausbildungsdienst zu regenerieren, schon weil bei den notwendigen Nachtübungen weitere Belastungen ohne Schlaf hinzutreten…