Am 09.11.2011 urteilte das Bundesverfassungsgericht mit knapper Mehrheit, dass die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen in Deutschland verfassungswidrig ist. Im Urteil findet sich vor allem die Argumentation des Wahlbeschwerdeführers Guido Strack wieder, der vielen vom Whistleblower- Netzwerk bekannt ist.