08.08.2012 - 14:42 [ Bundesverfassungsgericht ]

Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig

Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember
2012 eine Neuregelung für die Altfälle zu treffen, die die
Gleichheitsverstöße rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Einführung des
Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft zum 1. August 2001 bis
zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 beseitigt.