Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian gewährt derzeit keine weiteren Auskünfte zu den offenen Fragen. Am Mittwoch hat er eine allgemein gehaltene Stellungnahme verschickt, in der es heißt, die IP-Adressen der Abgemahnten seien von der Firma itGuard mit der Software „Gladii 1.1.3“ ermittelt worden. Wie dies genau geschehen sein soll, ist weiterhin offen, die Münchner Kanzlei Diehl und Partner, die dazu ein Gutachten erstellt hat, möchte aus rechtlichen Gründen keine Fragen dazu beantworten.