12.04.2014 - 04:19 [ Legal Tribune ]

Überwachung von Demonstrationen: Übersichtsaufnahmen in Berlin zulässig

Diese Bedenken teilt der Verfassungsgerichtshof nicht. Übersichtsaufnahmen griffen zwar in die Versammlungsfreiheit ein und könnten Einzelne davon abhalten, an Demonstrationen teilzunehmen. Dieser „Einschüchterungseffekt“ beeinträchtige auch das Gemeinwohl, da die kollektive öffentliche Meinungskundgabe in Versammlungen eine elementare Funktionsbedingung für einen demokratischen und freiheitlichen Rechtsstaat sei. Diese Beeinträchtigung sei jedoch gerechtfertigt, da sie hinreichend bestimmt und auch Verhältnismäßig sei.