17.10.2018 - 19:46 [ Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ]

Übernahme der Ermittlungen wegen des Brandanschlags und der Geiselnahme vom 15. Oktober 2018 am Kölner Hauptbahnhof

Am Mittag des 15. Oktober 2018 begab sich der Beschuldigte im Kölner Hauptbahnhof in ein Schnellrestaurant. Er schüttete dort eine brennbare Flüssigkeit aus und setzte diese in Brand. Eine 14-Jährige rutschte bei ihrer Flucht vor den Flammen darauf aus und erlitt erhebliche Verletzungen. Der Beschuldigte floh anschließend in eine Apotheke und nahm dort eine Geisel. Er stellte telefonisch verschiedene Forderungen. Unter anderem verlangte er, nach Syrien zum „Islamischen Staat“ (IS) ausreisen zu können. Die Apotheke wurde durch ein Spezialeinsatzkommando gestürmt. Dabei wurde die Geisel durch den Beschuldigten verletzt.

Nach dem bisherigen Erkenntnisstand liegen zureichende Anhaltspunkte für einen radikal-islamistischen Hintergrund der Tat vor. Sie ergeben sich unter anderem aus Zeugenangaben.