(4.Juni) Es zeichnet sich für den Sektor vor dem Gerichtshof eine schwere Schlappe ab, weil die Richter in fast allen Fällen dem Generalanwalt folgen. Der heißt Maciej Szpunar und meint, dass Uber und Co dem Verkehrssektor zuzuordnen seien und Verkehrsdienstleistungen können deutlich strenger reguliert werden als Online-Dienste.