(24. Juli 2013) Eine Executive Order des U.S.-Präsidenten ist faktisch ein Präsidentenfehl oder ein Präsidentenerlass. Ob ein U.S.-Präsidentenbefehl über der U.S.-Verfassung steht, ist in den Vereinigten Staaten von Amerika bis heute ungeklärt. Ob er über der deutschen Verfassung steht, will Niemand wissen. Niemand, das bin ich.
Der im Militärfinanzierungsgesetz H.R.2397 erwähnte U.S.-Präsidentenbefehl 12333 wurde am 4. Dezember 1981 durch den damaligen Präsidenten Ronald Reagan erlassen und bestimmt ausführlich die Spionage bzw. “Spionageabwehr” der U.S.-Bundespolizei F.B.I. hinsichtlich “ausländischer Geheimdienst-Informationen..innerhalb der Vereinigten Staaten”. Was damit gemeint ist, dürfte 30 Jahre später der eine oder die andere begreifen.
Netzpolitik.org veröffentlichte gestern einen Geheimvertrag des F.B.I. und des U.S.-Justizministeriums mit “Deutsche Telekom AG”, einem 1995 aus dem staatlichen Versorger Deutsche Bundespost hervorgegangen zentralen kommerziellen internationalen informationstechnischen Konsortium. Im Dezember 2000 und Januar 2001 unterschriebenen Vertrag verpflichtet die Telekom AG sich, jedwede “inländische” (“domestic”) “gespeicherte Kommunikation”, “jede drahtgebundene oder elektronische Kommunikation”, “Transaktions- und Verbindungs-relevante Daten”, “Bestandsdaten” und “Rechnungsdaten” ihrer damaligen Unterfirmen “Voicestream Wireless Corporation” und “Voicestream Wireless Holding Corporation” F.B.I. und Justizministerium zur Verfügung zu stellen. Betrifft der Vertrag formal lediglich “inländische” Informationen, so bedeutet dies faktisch alle jene vertraglich exakt definierten und äußerst umfangreichen Datenströme, die z.B. über einen Server oder ein Kommunikationsnetzwerk innerhalb der U.S.A. fließen.
Rechtsgrundlage des Vertrags in den U.S.A. ist, darauf wies Netzpolitik hin, einerseits das dortige Kommunikationsgesetz (“Communications Act”) von 1934. Andererseits aber ist Rechtsgrundlage dieses Vertrags von U.S.-Bundespolizei und -Justizministerium mit dem größten Kommunikationskonzern auf dem Kontinent Europa von 2000 / Anfang 2001 U.S.-Präsidentenbefehl 12958, erlassen am 17. April 1995 von U.S.-Präsident Bill Clinton. Dieser definiert und umschreibt die “Information der Nationalen Sicherheit” und setzte den entsprechenden vorhergehenden Präsidentenbefehl Ronald Reagans 12356 aus 1982 außer Kraft.
Kurz gesagt: Auch der Vertrag des Konsortiums “Deutsche Telekom AG” mit den U.S.-Regierungsbehörden, der seit über 12 Jahren unmittelbar die Lebensführung und die Lebensgestaltung einer unbekannten Zahl von Menschen betraf, mutmaßlich auch in der Republik Deutschland, beruft sich u.a. auf einen Befehl des Präsidenten der Vereinigten Staaten.