„Eine Flucht aus der deutschen Gerichtsbarkeit“ mittels Schiedsgerichtsvereinbarung begegne „durchgreifenden rechts- und verfassungsstaatlichen Bedenken“, erklärte Kathrin Groh von der Münchner Universität der Bundeswehr am Mittwoch.
Die Professorin für Öffentliches Recht hatte im Auftrag des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ein Gutachten angefertigt. Die deutsche Justiz müsse das „letzte Wort haben“, auch und gerade bei Schadenersatzanforderungen ausländischer Investoren gegen den deutschen Staat, erklärte Groh in Berlin weiter.