14.02.2015 - 03:57 [ Solidar-Werkstatt Österreich ]

TTIP/CETA: EU-Kommissarin droht mit Entmündigung der Parlamente

Das besonders Heimtückische: Diese „vorläufige Anwendung“ gilt für die Dauer des Ratifikationsprozesses, es wird aber nichts darüber ausgesagt wird, was passiert, wenn dieser Ratifikationsprozess scheitert, weil nationale Parlamente zur Zustimmung nicht bereit sind. In Deutschland wurde der wissenschaftliche Dienst des Bundestages angefragt, was die Nichtratifizierung durch nationale Parlamente für völkerrechtliche Verträge bedeuten würde, die durch die EU „vorläufig angewendet“ werden. Die Antwort: Gar nichts. Diese „vorläufige Anwendung“ kann also die dauerhafte Entmündigung der Parlamente nach sich ziehen.