(30.10.2012) Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf des Bundeskabinetts will nun Auskunftsersuchen über Inhaber einer dynamischen IP-Adresse lediglich als „Bestandsdatenauskunft“ einordnen, welche unter den Voraussetzungen des § 113 TKG erfolgen soll.
(30.10.2012) Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf des Bundeskabinetts will nun Auskunftsersuchen über Inhaber einer dynamischen IP-Adresse lediglich als „Bestandsdatenauskunft“ einordnen, welche unter den Voraussetzungen des § 113 TKG erfolgen soll.