26.02.2018 - 09:01 [ Digitalcourage ]

Terrorthomas de Maizière: Mit Gesetzen die Bevölkerung terrorisieren

(24.6.2016) Der Innenminister hat – wie seine Vorgänger – sein Lieblingsthema zur Begründung des Überwachungsstaates gefunden: Terrorbekämpfung. Erst den Menschen tüchtig Angst einjagen, um ihnen dann unbemerkt das zu entwenden, was sie am allermeisten schützt: ihre Freiheit.

Und jetzt legt er richtig los. Am 15. Juni 2016 rief er zu „mehr Wachsamkeit“ vor Terror auf, um uns alle mal wieder daran zu erinnern, dass wir uns mehr vor Terror fürchten sollen. Eine Woche später, am 24. Juni, soll sein „Anti-Terror-Paket“ in zweiter und dritter Lesung durch den Bundestag gepeitscht und verabschiedet werden.

Mit der Angst vor Terror lässt sich leicht spielen, doch ‚Terrorthomas‘ de Maizière weiß damit mit einer Dreistigkeit Leichtigkeit umzugehen, die ihresgleichen sucht. Mit seiner Politik lässt er uns seinen ganz persönlichen Gesetzes-Terror mehr und mehr spüren. (Oder eben nicht. Das ist ja das Schlimme bei Überwachung. Dass man sie erst spürt, wenn es zu spät ist.)

Mit seinem „Anti-Terror-Paket“ holt sich der Innenminister jetzt die Erlaubnis, selbst 14-Jährige zu überwachen. Und gibt den Geheimdiensten Befugnisse für die Grundrechtsverstöße, die sie ohnehin schon die ganze Zeit (illegal) machen. Eine Begründung dafür blieb er uns schon lange schuldig, da sie uns, also „die Bevölkerung verunsichern“ würde. Da ist es nur konsequent, bei der rechtlich verbrieften Eindampfung der Grundrechte auf die gängigen Regeln zu verzichten, die dann gelten, wenn man ins Grundrecht eingreift. Zeit zum Abwägen war in den zwei Wochen seit der ersten Lesung am 9. Juni wahrlich keine gegeben, und die Opposition beklagte außerdem, dass als ‚Sachverständige‘ die alles andere als neutralen Präsidenten der Sicherheitsbehörden eingeladen wurden.