13.03.2015 - 03:14 [ JW ]

»Suizid« angeordnet

Jeder Staatsanwalt weiß, dass bereits einer der genannten Punkte allein Grund genug ist, der Möglichkeit eines Mordgeschehens nachzugehen. Dass Dr. Biehl weder aus persönlichem Eigensinn noch aus Willkür so handelte, sollte man ihm nachtragen: Er ist weisungsgebunden, also dem Justizministerium unterstellt. Dort wird er erfahren haben, warum er nichts finden durfte, das eine normale Ermittlung in alle Richtungen nach sich hätte ziehen müssen.