06.12.2013 - 17:39 [ Kontext Wochenzeitung ]

Stuttgart 21 und mehr: Zur politischen Justiz in unserem Lande

Als politische Justiz kann es auch bezeichnet werden, wenn das Rechtswesen eines Staates einschließlich seiner Justiz gesetzlich und von Verfassungs wegen nicht etwa nur auf die Einhaltung einer Verfassung und die Achtung der Gesetze verpflichtet wird, sondern auf die übergeordnete Umsetzung eines konkreten politischen Staatsziels, etwa der angeblichen Durchsetzung des „Sozialismus“, wie dies beispielsweise die
Verwaltungs- und Rechtsorgane in der DDR charakterisiert hat. Letztlich kann dies aber nicht die spezielle und unmittelbare Aufgabe eines entwickelten unabhängigen Rechtsstaatswesens sein. Und wenn die politischen Organe eines Gemeinwesens
insgesamt damit scheitern, propagierte politische Ziele umzusetzen, so kann die Durchsetzung auch nicht durch die Entscheidungen der Justiz garantiert oder ersetzt werden.