Laut Verfassung ist es den Betreibern privater Universitäten verboten, Gewinne zu machen. In der Vergangenheit wurde dieses Verbot jedoch weitgehend umgangen, indem die Universitäten Grundstücke und Gebäude zu überhöhten Preisen anmieteten. So machen die Universitäten selbst keinen Gewinn, jedoch flossen erhebliche Summen an Gesellschaften, die in der Regel in Händen derselben Universitätsbetreiber oder deren Familienangehörigen waren beziehungsweise über Beteiligungsgesellschaften kontrolliert wurden.