Im Idealfall werden 100 % der Aktien einer Aktiengesellschaft an der Börse gehandelt. Liegt der Anteil der börsengehandelten Aktien unter 100 %, so befindet sich der nicht börsengehandelte Teil als „Aktienpaket“ im Besitz von Großanlegern. In den USA gehört der überwiegende Teil der Aktien zum Streubesitz, während in Deutschland zwischen 1988 und 2000 der Anteil der mehrheitlich (>50 %) in Streubesitz befindlichen Unternehmen an den 100 größten deutschen Aktiengesellschaften tendenziell eher abgenommen hat.[1] Häufig befinden sich dementsprechend national wie international größere Aktienpakete einer Aktiengesellschaft im Besitz einzelner Großaktionäre und stehen dem Börsenhandel nicht zur Verfügung.