12.09.2018 - 10:31 [ German Foreign Policy ]

Strafbar im Sinne des Völkerrechts

Bei den „Vergeltungsaktionen“ gehe es um die Zerstörung militärischer Infrastruktur – „Kasernen, Flugbasen, Kommandoposten, Munitionsdepots, Waffen-Lager, Fabriken, Forschungszentren“. An ihnen könne sich die Bundeswehr mit vorbereitenden Aufklärungsflügen der in Jordanien stationierten Luftwaffentornados, mit einer späteren Analyse der durch die Angriffe angerichteten Schäden („Battle Damage Assessment“) oder auch mit eigenen Bombardements beteiligen. Weil möglicherweise sehr rasch über einen Angriff zu entscheiden sei, könne der Bundestag unter Umständen nicht vorab um Zustimmung gebeten werden, heißt es; er müsse dies dann nachträglich tun.