(4.Juni) Zwei Jahre nach Beginn der Snowden-Enthüllungen ist es längst überfällig, daß der Generalbundesanwalt die Erkenntnisse aus den Geheimdienstaffären für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Spionage und Massenüberwachung nutzt, um sich nicht dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt auszusetzen. Wir wenden uns daher mit einem Schriftsatz an den Generalbundesanwalt und erweitern erneut unsere Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen der geheimdienstlichen Vollüberwachung der Bevölkerung.
Beim Generalbundesanwalt Harald Range wurde heute Gegenvorstellung erhoben und erneut beantragt, wegen der geheimdienstlichen Massenüberwachung endlich Ermittlungen aufzunehmen.