Ohnehin dreht sich ein Großteil des gesamten Tarifvertrags um die Posten der Betriebsräte und IGM-Funktionäre. So schreibt Paragraf 3 die Bildung eines „Europäischen Betriebsrates“ im Joint Venture vor, Paragraf 4 behandelt die Beibehaltung der „Unternehmensmitbestimmung“, Paragraf 6 die des TKSE-Konzernbetriebsrates und Paragraf 7 die der Konzernbetriebsvereinbarungen.
Paragraf 5 vereinbart ein neu zu schaffendes „Employee Executive Committee (EEC). Dieses Gremium wird aus sechs Managern des neuen Joint Venture sowie sechs Gewerkschaftsvertretern bestehen, jeweils drei von Tata Steel und TKSE (zwei Betriebsräte und ein IGM-Funktionär). „Dieses Gremium soll dreimal jährlich zu einem strategischen Dialog zusammentreten.“