31.08.2017 - 08:59 [ Bundestag ]

Stenografischer Bericht 71. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. Dezember 2006

Da gerät zum Beispiel ein Kioskbesitzer ins Visier der Terrorfahnder, nur weil sich ein Verdächtiger jeden Morgen die Zeitung bei ihm holt. Oder: Ein Vermieter wird in die Antiterrordatei eingespeist, weil ein mutmaßlicher Terrorist in einer seiner Wohnungen lebt. Hier wird eine Kontaktkriminalisierung aufgebaut, die keine Grenzen mehr kennt. Ein wirksamer gesetzlicher Datenschutz findet nicht statt. Die Sammelwut der Bundesregierung und der Nachrichtendienste kennt keine Grenzen. Es gibt schon jetzt 160 Dateien, die dem Kampf gegen den Terrorismus
bzw. der Kriminalität gewidmet sind. Dort sind
60 Millionen Datensätze über Personen oder Personen-
gruppen gespeichert: 60 Millionen Datensätze in einem
Land, in dem 80 Millionen Menschen leben. Das zeigt
die Überwachungshysterie in unserem Lande, die unter
dem Deckmäntelchen der Terrorismusbekämpfung begründet wird.
Es ist sehr einfach, zufällig und unwissentlich in eine solche Datei zu geraten. Umso schwieriger dürfte es jedoch sein, aus dieser sinnlos aufgeblähten Datei wieder
gestrichen zu werden. Zwar ist das im Gesetz geregelt,
aber es ist auch vor allem eine Ermessenssache der agierenden Behörden.

(…)

Beim BKA umfasste allein die Datei „Innere Sicherheit“ mit der Aufgabenstellung der Verhütung und Aufklärung von politisch motivierten Straftaten, die länderübergreifende, internationale oder erhebliche Bedeutung haben, sage und schreibe 1 451 605 Datensätze. Solche Datenberge sind bereits vorhanden. Sie schlagen nun nicht etwa vor – was logisch wäre –, dass wir diese Datenberge zunächst einmal entrümpeln und überprüfen, anschließend entscheiden, welche Daten in die Datei aufgenommen werden, und sie dann zusammenfügen. Stattdessen wählen Sie ein Verfahren, das
eine gesetzliche Verpflichtung vorsieht: Es soll gespeichert werden, ohne dass zu vor eine Prüfung des Altbestandes stattgefunden hat.