(12.Februar) Das Telekommunikationsgesetz (TKG) enthält noch aus Zeiten analoger Telefonie eine Befugnis zur Analyse von Störungen (§ 100 TKG). Im Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes soll diese zu ganz anderen Zwecken ausgeweitet und abgeändert werden: Telekommunikationsunternehmen sollen die Kommunikation ihrer Kunden auf Schadsoftware hin durchsuchen dürfen und betroffene Kunden zur Abhilfe auffordern. Die notwendige technische Voraussetzung dafür ist eine dauerhafte, flächendeckende
und alle Inhalte betreffende Überwachung der gesamten Telekommunikation (deep packet inspection).
Das allein ist ein Bruch des Artikels 10 Grundgesetz. Das IT-Sicherheitsgesetz sieht überdies keinerlei Einschränkungen bei dieser Datenerfassung vor. Die geplante Regelung ist daher ganz offensichtlich verfassungswidrig.