10.10.2011 - 12:27 [ Zeit ]

Staatstrojaner: Überwachungstrojaner kommt wohl aus Bayern

Es geht um einen Fall aus dem Jahr 2009. Damals erlaubte das Amtsgericht Landshut (II Gs 833/10) die „Überwachung und Aufzeichnung des Telekommunikationsverkehrs“ einer verdächtigen Person nach Paragraf 100a Strafprozessordnung. Genehmigt wurde dabei ausdrücklich auch die „Überwachung des verschlüsselten Telekommunikationsverkehrs über HTTPS und der verschlüsselte Telekommunikationsverkehr über Messenger wie z.B. Skype“…

Die Polizei kopierte daraufhin ein Programm auf den Rechner des Verdächtigen und begann mit seiner Überwachung – es ist nach Informationen von ZEIT ONLINE eben jenes Programm, das der Chaos Computer Club nun gefunden und analysiert hat.