17.04.2015 - 08:58 [ Standard ]

Staatsschutzgesetz: „Grenzt an Spitzelstaat“

„Künftig dürfen die dem Telekommunikationsgeheimnis unterliegenden Verbindungsdaten schon gesammelt werden, um überhaupt erst die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung bewerten zu können. Dasselbe gilt für sensibles Material wie gesundheitsbezogene Daten und Gewerkschaftsmitgliedschaften.“