m 16.02.2010 war ‚scharf-links‘-Redakteurin Edith Bartelmus-Scholich vor dem Amtsgericht Krefeld vom Verdacht der Verleumdung freigesprochen worden. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft stellte selbst am 16.02.10 den Antrag auf Freispruch. Wenig später jedoch legte die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil Rechtsmittel ein.