Es kann nicht angehen, dass ein Bundesinnenminister ungestraft geheime Erkenntnisse über laufende Ermittlungsverfahren ausplaudert – und das ausgerechnet gegenüber den Parteifreunden des Beschuldigten.
Das sieht ja nicht nur nach Geheimnisverrat aus, sondern nach dem Versuch, indirekt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu hinterlaufen. Staatsanwaltliche Ermittlungen sind daher nur konsequent.