(5.November 2013) Bis heute sind die Staatsanwaltschaften dieses Landes, mittlerweile die Berliner Republik, “weisungsgebunden”. Im Klartext: sie unterstehen dem Befehl ihrer Vorgesetzten. Im Falle der Generalstaatsanwälte auf Ebene der Bundesländer sind das die Landesminister. Und im Falle vom Generalbundesanwalt Harald Range (F.D.P.) ist das die immer noch geschäftsführende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (F.D.P.). Würde sie Range anweisen ein förmliches Ermittlungsverfahren einzuleiten, hätte er zu springen (hier mal ein Beispiel dazu wie das läuft, als Frank-Walter Steinmeier nach dem 11. September 2001, den er als Geheimdienstleiter im Kanzleramt hätte verhindern müssen, mit dem damaligen Generalbundesanwalt Kay Nehm mal nach nebenan ging).
Ich habe bereits mehrfach darauf hingewiesen: gerade Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger, durch und durch Transatlantikerin / Paneuropäerin (das ist ein- und dasselbe) heuchelt in diesem Spionage-Skandal bis zum Erbrechen.