27.12.2017 - 11:51 [ taz.de ]

Sozialämter und Obdachlose: „Täglich Recht gebrochen“

Die Rechtslage ist klar: Wir haben in Deutschland – übrigens ziemlich einmalig in Europa – eine Unterbringungspflicht des Staats. Wenn jemand unfreiwillig wohnungslos ist und das erklärt, muss er oder sie am selben Tag untergebracht werden.

In welchem Gesetz steht das?

Die Unterbringungspflicht ergibt sich aus den Ordnungsgesetzen der Bundesländer, bei uns in Berlin dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Asog).