„So wurde Mundlos, der als Panzergrenadier bei der Bundeswehr anfing, trotz eindeutiger Hinweise auf seine rechtsextreme Gesinnung, einer Festnahme durch die Polizei und einem von seinem Vorgesetzten angeordneten siebentägigen Disziplinararrest nur wenig später am 1. Oktober 1994 routinemäßig zum Gefreiten befördert.“