Hier kann man die Unabhängigkeitserklärung der Republik Slowenien vom 25. Juni 1991 im vollständigen Wortlaut nachlesen.
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„Die Republik Slowenien hat ihre Unabhängigkeit und Souveränität erklärt und dadurch effektive Jurisdiktion über ihr Territorium übernommen. Folglich wünscht Slowenien, als internationale Rechtseinheit im vollen Sinne des Begriffs und in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Vereinigung souveräner Staaten in Europa, Verbindung mit anderen Staaten, die Mitgliedschaft in der Organisation der Vereinten Nationen, die Teilnahme am KSZE-Prozeß, im Europarat, Mitgliedschaft in der Europäischen Gemeinschaft und die Teilnahme an anderen Staatenassoziationen. Die Souveränität und Unabhängigkeit der Republik Slowenien müssen als Bedingung für den Eintritt in einen neuen Integrationsprozeß im Rahmen des früheren Jugoslawien und im europäischen Rahmen verstanden werden.“