Der Betreiber des Internetknotens doppelt, also kopiert den Datenstrom einer bestimmten definierten Leitung. Diese Kopie des Stroms wird vor Ort in einen Rechner des BND geleitet. Umgehend werden dann Daten von Grundrechtsträgern wie Bundesbürgern herausgesiebt und gelöscht.
Nur: Gelöscht ist schon das falsche Wort. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz setzte löschen eine Speicherung voraus. Eine Speicherung von G10-Daten aber wäre verboten.