05.04.2016 - 13:39 [ blog.campact ]

Skandal: Investorenklagen gegen den Willen des Bundestags

(1.April) Der Berliner Wassertisch hat sich dankenswerterweise die Mühe gemacht selbst ein Inhaltsverzeichnis zu erstellen. Das ist eine unentbehrliche Lesehilfe für alle, die sich selbst ein Bild machen wollen.

Nach und nach entdecken aufmerksame Leserinnen und Leser die kleinen und großen Skandale in diesem Text. Einer der ganz großen Skandale ist die sogenannte „vorläufige Anwendung„. CETA kann in Kraft gesetzt werden, ohne dass ein einziges Nationalparlament darüber abgestimmt hat! Das ermöglichen die EU-Verträge von Lissabon. Die EU-Kommission hat auch schon mitgeteilt, dass sie die „vorläufige“ Anwendung vorschlagen wird. Und Vizekanzler Sigmar Gabriel ließ wissen, dass er dem zustimmen wird. Gestern hat Bernd Lange (SPD), der für CETA zuständige Berichterstatter im Europaparlament, klar gesagt, dass diese „vorläufige“ Anwendung auch das umstrittenste Kapitel von CETA betreffen soll: Die Paralleljustiz für ausländische Konzerne.