Kürzlich nutzte die Bundesregierung ein neues Instrument. Das Bundesverteidigungsministerium klagte gegen die Funke-Mediengruppe, die geheime Protokolle aus der wöchentlichen Afghanistan-Unterrichtung des Verteidigungsausschusses veröffentlicht hat. Das Argument: Die Veröffentlichung verletze das Urheberrecht. Dem Ministerium ist vor wenigen Tagen in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Köln Recht gegeben worden.