Das beschreibt ein Bericht der Digitalen Gesellschaft. Offenbar befindet sich darin sogar ein Gesetzesentwurf fĂĽr die Weiterentwicklung des noch nicht verabschiedeten Gesetzes. Geplant sind demnach:
– eine Ausweitung der Speicherfrist fĂĽr Standortdaten auf zehn Wochen,
– keine Benachrichtung der Betroffenen vor Abruf ihrer VDS-Daten,
– eine Ausweitung des Straftatenkatalogs fĂĽr den Zugriff auf die VDS-Daten sowie
– eine Zugriffsbefugnis fĂĽr Geheimdienste ohne jegliche Tatbestandsvoraussetzungen.