Geissler selbst war es, der auf den Ritualien einer gewerkschaftlichen Schlichtung von Anfang an bestand. Nur ganz am Ende vergaß er, was ebenfalls zu einer Schlichtung gehört. Die Möglichkeit nämlich, den Schlichtungsvorschlag – um mehr kann es sich nicht handeln – einer Urabstimmung aller Beteiligten zu unterziehen.